Gesetze / Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr
StiftEinsatzMedBWErl 2025Art 1 Stiftung
Als sichtbares Zeichen für die Teilnahme an Einsätzen oder besonderen Verwendungen im Ausland im Rahmen humanitärer, friedenserhaltender oder friedensschaffender Maßnahmen stifte ich für Soldatinnen und Soldaten sowie für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr die Einsatzmedaille der Bundeswehr.