Gesetze / Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr

StiftEinsatzMedBWErl 2025

Art 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 27. Januar 2022 (BGBl. I S. 679) außer Kraft.

Art 4