Gesetze / Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes
StrRehaGSchäV§ 2 Gesundheitliche Schädigungen
Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 21 Absatz 6 Satz 1 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
1.
depressive Störungen,
2.
angst- oder furchtbezogene Störungen,
3.
somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
4.
posttraumatische Belastungsstörungen.