Gesetze / Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen

StrRehaHomG

§ 7 Rechtsweg

Für den Anspruch auf Entschädigung nach § 5 ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

§ 6