Gesetze / Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
StrVerkSiV§ 3 Erlaubnispflicht
Fahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern bedürfen der Erlaubnis, soweit § 4 nichts anderes bestimmt.
Gesetze / Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
StrVerkSiVFahrten mit Personenkraftwagen und Krafträdern bedürfen der Erlaubnis, soweit § 4 nichts anderes bestimmt.