Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
StrWAusbV 2002§ 2 Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin
StrWAusbV 2002Die Ausbildung dauert drei Jahre.