Gesetze / Stromnetzentgeltverordnung

StromNEV

Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 6) Absatzstruktur

(Fundstelle: BGBl. I 2005, 2242)

< 2.500 h/a
Summe der zeitungleichen Jahreshöchstleistungen über alle Entnahmen (Letztverbraucher und Weiterverteiler)Anzahl der EntnahmestellenGesamtabgabe an Letztverbraucher und Weiterverteiler
Netz- oder UmspannebenekWkWh
HöS
HöS/HS
HS
HS/MS
MS
MS/NS
NS mit LM
NS ohne LM
NS (mit und ohne LM)
> 2.500 h/a
Summe der zeitungleichen Jahreshöchstleistungen über alle Entnahmen (Letztverbraucher und Weiterverteiler)Anzahl der EntnahmestellenGesamtabgabe an Letztverbraucher und Weiterverteiler
Netz- oder UmspannebenekWkWh
HöS
HöS/HS
HS
HS/MS
MS
MS/NS
NS mit LM
NS ohne LM
NS (mit und ohne LM)
nachgelagerte Netz- bzw. UmspannebenenGesamtabgabe und -last
Abgabe an eigene nachgelagerte Netz- oder Umspannebenezeitgleiche JahreshöchstlastGesamtabgabe aus der Netz- oder Umspannebenezeitgleiche Jahres höchstlast
Netz- oder UmspannebenekWhkWkWhkW
HöS
HöS/HS
HS
HS/MS
MS
MS/NS
NS mit LM
NS ohne LM
NS (mit und ohne LM)
eigene Entnahme aus vorgelagertem Netzzeitgleiche Jahreshöchstlast
kWhkW
§ 33