Gesetze / Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz

StromVKG

§ 7 Mindestleistung

(1) Die Anlage muss eine Leistung von mindestens 1 Megawatt reduzierte Leistung haben.

(2) Die Mindestleistung nach Absatz 1 kann auch durch einen Anlagenpool erreicht werden.

§ 6 § 8