Gesetze / StromVKG · BGBl. I 2026, Nr. 210a

Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten

87 Normen · ausgefertigt 21.07.2026 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Ziel
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Abschnitt 2 · Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina
  6. § 3 Ausschreibungen; Zuständigkeiten
  7. § 4 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
  8. § 5 Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten
  9. § 6 Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz
  10. Abschnitt 3 · Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
  11. Unterabschnitt 1 · Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
  12. § 7 Mindestleistung
  13. § 8 Stromnetzanschluss
  14. § 9 Emissionsgrenzwert
  15. § 10 Anforderungen an den Bieter
  16. § 11 Ausschluss der Doppelförderung
  17. Unterabschnitt 2 · Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
  18. § 12 Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten
  19. § 13 Ausschreibungen für Kapazitäten
  20. Unterabschnitt 3 · Besondere Vorgaben für lange Verpflichtungszeiträume
  21. § 14 Mindestinvestitionsschwellen
  22. § 15 Anforderungen an die Produktherkunft
  23. § 16 Erbringung von Momentanreserve
  24. § 17 Anforderungen an die Betriebsfähigkeit der Anlage mit Wasserstoff
  25. Unterabschnitt 4 · Grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen
  26. § 18 Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme
  27. § 19 Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Teilnahme
  28. Abschnitt 4 · Aggregation, reduzierte Leistung
  29. Unterabschnitt 1 · Aggregation
  30. § 20 Aggregation
  31. § 21 Anforderungen an die Aggregation, Kleinanlagenpool
  32. Unterabschnitt 2 · Reduzierte Leistung
  33. § 22 Reduzierte Leistung
  34. § 23 Ermittlung der Reduktionsfaktoren
  35. § 24 Bestimmung des Reduktionsfaktors bei Aggregation
  36. Abschnitt 5 · Präqualifizierung
  37. § 25 Vollständige und vorläufige Präqualifizierung
  38. § 26 Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform
  39. § 27 Angaben zum Bieter
  40. § 28 Angaben und Nachweise zur Anlage bei vollständiger Präqualifizierung
  41. § 29 Angaben zur Anlage bei vorläufiger Präqualifizierung
  42. § 30 Verpflichtende Eigenerklärungen
  43. § 31 Nachbesserung, Überprüfung und Einsichtsrechte
  44. § 32 Entscheidung über die vollständige und vorläufige Präqualifizierung
  45. § 33 Präqualifizierung außerhalb der Teilnahme an einer Ausschreibung
  46. § 34 Fortbestand der vollständigen Präqualifizierung
  47. Abschnitt 6 · Ausschreibungsverfahren und Sicherheiten
  48. Unterabschnitt 1 · Ausschreibungsverfahren
  49. § 35 Bekanntmachung
  50. § 36 Elektronisches Verfahren
  51. § 37 Anforderungen an Gebote, Formatvorgaben
  52. § 38 Pflichtangaben in Geboten
  53. § 39 Höchstwert
  54. § 40 Bindungswirkung und Rücknahme von Geboten
  55. Unterabschnitt 2 · Sicherheiten
  56. § 41 Sicherungsstelle
  57. § 42 Gebotssicherheit
  58. § 43 Realisierungssicherheit
  59. § 44 Sicherheit für Ausgleichszahlungen und für die Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
  60. § 45 Arten und Verwahrung von Sicherheiten
  61. § 46 Rückgabe von Sicherheiten
  62. § 47 Verwertung von Sicherheiten
  63. Abschnitt 7 · Zuschlag
  64. Unterabschnitt 1 · Zuschlagsverfahren
  65. § 48 Zuschlagsverfahren
  66. § 49 Ausschluss von Geboten
  67. § 50 Ausschluss von Bietern
  68. § 51 Bekanntgabe der Zuschläge
  69. Unterabschnitt 2 · Wirkung, Erlöschen und Widerruf von Zuschlägen
  70. § 52 Wirkung von Zuschlägen
  71. § 53 Erlöschen von Zuschlägen
  72. § 54 Widerruf von Zuschlägen
  73. § 55 Rechtsfolgen
  74. Unterabschnitt 3 · Übertragung
  75. § 56 Übertragung der Kapazitätsverpflichtung, Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
  76. § 57 Voraussetzungen für die Übertragung an einen berechtigten Erwerber
  77. § 58 Voraussetzungen für die Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
  78. § 59 Gebotene nominale Leistung, Reduktionsfaktor und technischer Verfügbarkeitsfaktor der Anlage
  79. § 60 Genehmigungsvorbehalt, Antrag, Fristen, Verfahren, Kleinanlagenpools
  80. Abschnitt 8 · Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Nichtrealisierungspönale
  81. § 61 Antrag, Frist und Sicherheit
  82. § 62 Angaben und Nachweise
  83. § 63 Entscheidung über den Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Unterrichtung
  84. § 64 Nichtrealisierungspönale
  85. Abschnitt 9 · Verfügbarkeitsverpflichtung, Indikativgebot ungebundener Kapazitätsanbieter, Dekarbonisierung
  86. Unterabschnitt 1 · Verfügbarkeitsverpflichtung, Überprüfung
  87. § 65 Verfügbarkeitsverpflichtung, Verfügbarkeitsindikator
  88. § 66 Abrechnungsperiode, Hochpreisviertelstunde
  89. § 67 Verpflichtungsfreie Nichtverfügbarkeit
  90. § 68 Verfügbarkeitsfehlmengen, Verfügbarkeitsüberschussmengen
  91. Unterabschnitt 2 · Funktionsnachweis
  92. § 69 Funktionsnachweis
  93. § 70 Nachgewiesene reduzierte Leistung
  94. Unterabschnitt 3 · Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
  95. § 71 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
  96. Unterabschnitt 4 · Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
  97. § 72 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
  98. Unterabschnitt 5 · Dekarbonisierung
  99. § 73 Dekarbonisierungsanforderung
  100. Abschnitt 10 · Zahlungsansprüche und Zahlungsverpflichtungen
  101. Unterabschnitt 1 · Kapazitätsvergütung
  102. § 74 Kapazitätsvergütung
  103. Unterabschnitt 2 · Ausgleichszahlungen und Ausgleichsprämien, Verrechnungssystem
  104. § 75 Verrechnungssystem für Verfügbarkeitsfehlmengen und Verfügbarkeitsüberschussmengen
  105. § 76 Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen, Maximalzahlung
  106. § 77 Ausgleichsprämie für Verfügbarkeitsüberschussmengen
  107. § 78 Verrechnungspreis für eine Abrechnungsperiode
  108. § 79 Abrechnung und Fristen
  109. Unterabschnitt 3 · Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
  110. § 80 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
  111. Unterabschnitt 4 · Preisspitzenausgleich
  112. § 81 Verpflichtung zum Preisspitzenausgleich
  113. § 82 Abrechnung, Fälligkeit
  114. Abschnitt 11 · Rechtsschutz
  115. § 83 Rechtsschutz, Rechtsweg, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
  116. Abschnitt 12 · Festlegungskompetenzen, Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
  117. § 84 Festlegungskompetenzen
  118. § 85 Verordnungsermächtigung
  119. § 86 Beleihung, Kostenregelung
  120. § 87 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
  121. Anlage 1 (zu § 6 Absatz 2) Methodik zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die Ausschreibung für Kapazitäten
  122. Anlage 2 (zu § 15) Produktherkunft
  123. Anlage 3 (zu § 23 Absatz 1) Methodik zur Ermittlung der Reduktionsfaktoren und Technologieklassen für die Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten
  124. Anlage 4 (zu § 23 Absatz 2) Reduktionsfaktoren, technische Verfügbarkeitsfaktoren und Zyklenwirkungsgrade nach Technologieklassen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
  125. Anlage 5 (zu § 14 Absatz 2) Investitionskosten für Mindestinvestitionsschwellen
  126. Anlage 6 (zu § 65) Berechnung des Verfügbarkeitsindikators für eine Abrechnungsperiode, Referenzwert für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools, Funktionsnachweis bei mehreren Geboten pro Anlage
  127. Anlage 7 (zu den §§ 66 und 81) Formeln zur Berechnung des Aktivierungspreises für die Bestimmung von Hochpreisviertelstunden und des Ausübungspreises für den Preisspitzenausgleich