Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Systemelektroniker und zur Systemelektronikerin

SystElektronAusbV 2008

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Systemelektroniker und Systemelektronikerin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 25, Elektrotechniker, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.

§ 2