Gesetze / Zweite Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
TÜPrKostO1992GebVAnpV 2§ 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Gesetze / Zweite Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen
TÜPrKostO1992GebVAnpV 2Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.