Gesetze / Zweite Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen

TÜPrKostO1992GebVAnpV 2

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

§ 1