Gesetze / Telekom-Arbeitszeitverordnung
T-AZV 2000§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.