Gesetze / Telekom-Arbeitszeitverordnung

T-AZV 2000

§ 1 Anwendung der Arbeitszeitverordnung

Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

§ 2