Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
TAppV§ 42 Geflügelkrankheiten
In dem Prüfungsfach Geflügelkrankheiten haben die Studierenden ihre Kenntnisse über Ätiologie, Pathogenese, Diagnostik, Prophylaxe und Therapie der Krankheiten des Wirtschaftsgeflügels, der Wild-, Zier- und Zoovögel unter besonderer Berücksichtigung der Haltung und der Fütterung im Hinblick auf die Entstehung und Behandlung von Krankheiten nachzuweisen.