Gesetze / Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten

TAppV

§ 61 Ausbildungsstätten, Dauer

Die praktische Ausbildung im öffentlichen Veterinärwesen dauert 75 Stunden innerhalb von mindestens zwei Wochen, die aufeinander folgen sollen. Sie erfolgt in Dienststellen der Veterinärverwaltung.

§ 60 § 62