Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Technischer Betriebswirt/Geprüfte Technische Betriebswirtin TBetrWPrV § 11 Inkrafttreten Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 10.01.2020. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2004 in Kraft.