Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Beihilfeangelegenheiten

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III. Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.