Gesetze / Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten und Beamtinnen im Bereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
TELEKOMErnAnOII.
Für besondere Fälle behalten wir uns die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten und Beamtinnen vor.