Gesetze / THW-Gesetz

THW-HelfRG

§ 5 Beirat

Beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erläßt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.

§ 4 § 6