Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung
THW-MitwV§ 1 Helferinnen und Helfer
Helferin oder Helfer kann werden, wer das sechste Lebensjahr vollendet hat. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken als Junghelferinnen und Junghelfer mit.