Gesetze / THW-Mitwirkungsverordnung

THW-MitwV

§ 3 Probezeit

Der Dienst im Technischen Hilfswerk beginnt mit einer sechsmonatigen Probezeit. Das Technische Hilfswerk kann die Probezeit aus wichtigem Grund verlängern oder verkürzen; dies ist den Betroffenen schriftlich mitzuteilen.

§ 2 § 4