Gesetze / Telekommunikationsgesetz TKG 2004 § 26 Veröffentlichung Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.12.2021. Zur aktuellen Fassung → Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.