Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 66l Internationaler entgeltfreier Telefondienst
Anrufe bei (00)800er-Rufnummern müssen für den Anrufer unentgeltlich sein. Die Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme eines Endgerätes bleibt unbenommen.