Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2021§ 122 Umgehungsverbot
Die §§ 109 bis 121 sind auch dann anzuwenden, wenn versucht wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen.
Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2021Die §§ 109 bis 121 sind auch dann anzuwenden, wenn versucht wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen.