Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2021§ 135 Verjährung der Ansprüche
Die Verjährung der auf den §§ 128 bis 134 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2021Die Verjährung der auf den §§ 128 bis 134 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.