Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin

TKonfAusbV 2010

§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

§ 2