Gesetze / TPG-OrganV · BGBl I 2013, 188
Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
16 Normen · ausgefertigt 11.02.2013 · Änderungen
- § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1 · Organ- und Spendercharakterisierung
- § 2 Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
- § 3 Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
- § 4 Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU
- Abschnitt 2 · Transport
- § 5 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern
- § 6 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 7 Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen
- Abschnitt 3 · Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 8 Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 9 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
- § 10 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
- § 11 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
- Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
- § 12 Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- § 13 Vermittlung im Organaustauschverbund
- § 14 Notfallregelung
- § 15 Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- § 16 Ordnungswidrigkeiten
- Anlage 1
- Anlage 2