Gesetze / TPG-OrganV · BGBl I 2013, 188

Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

16 Normen · ausgefertigt 11.02.2013 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
  2. Abschnitt 1 · Organ- und Spendercharakterisierung
  3. § 2 Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
  4. § 3 Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung
  5. § 4 Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU
  6. Abschnitt 2 · Transport
  7. § 5 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung bei verstorbenen Spendern
  8. § 6 Verfahren zur Übermittlung von Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung beim grenzüberschreitenden Organaustausch
  9. § 7 Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen
  10. Abschnitt 3 · Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  11. § 8 Angaben zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von Organen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
  12. § 9 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  13. § 10 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen beim grenzüberschreitenden Organaustausch
  14. § 11 Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen
  15. Abschnitt 4 · Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten
  16. § 12 Gemeinsame Verfahrensvorschriften
  17. § 13 Vermittlung im Organaustauschverbund
  18. § 14 Notfallregelung
  19. § 15 Verbindung zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  20. § 16 Ordnungswidrigkeiten
  21. Anlage 1
  22. Anlage 2