Gesetze / Testamentsverzeichnis-Überführungsgesetz
TVÜG§ 7 Auftragnehmer
Zur Überführung der Verwahrungsnachrichten gemäß § 1 Absatz 1 kann sich die Registerbehörde nach Maßgabe von § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes eines oder mehrerer Auftragnehmer bedienen.