Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr

TVFF

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn der ehren amtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 4. Dezember 1997 (GVBl. II S. 914, 1998 S. 34) außer Kraft.

Potsdam, den 4. Juli 2008

Der Minister des Innern

Jörg Schönbohm

Anlagen

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Anlage 327.3 KB

§ 10