Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr
TVFF§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Laufbahn der ehren amtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren vom 4. Dezember 1997 (GVBl. II S. 914, 1998 S. 34) außer Kraft.
Potsdam, den 4. Juli 2008
Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm
Anlagen
1
Anlage 327.3 KB