Gesetze / Rechtsnormen des Tarifvertrags vom 9. Dezember 2016 zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackierhandwerk (TV Mindestlohn)
TVMindestlohn Maler 9Anhang 2 Tätigkeitsbeispiele für Facharbeiten im Sinne von § 2 Nummer 3 Satz 1
Maler
–
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen
–
Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen, insbesondere:
–
Be- und Entschichten, insbesondere durch mechanische, thermische, physikalische und chemische Verfahren
–
Ausführung von Spachtel- und Glättarbeiten
–
Ausführung von Dämm- und Isolierarbeiten, insbesondere Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) einschließlich Schlussbeschichtung
–
Tapezier-, Verlege-, Klebe- und Spannarbeiten, insbesondere für Decken-, Wand- und Bodengestaltung
–
Be- und Verarbeiten von Trenn- und Dämmschichten sowie Unterlagen
–
Be- und Verarbeitung textiler Werkstoffe
–
Ausführung von Dekorationsarbeiten, insbesondere in Räumen und an Fassaden
–
Ausführung von Holz- und Bautenschutzarbeiten, insbesondere gegen klimatische Belastungen und biotische Angriffe
–
Ausführung von Hydrophobierungen, Imprägnierungen und Festigungen
–
Bauwerksabdichtungen, insbesondere mit bituminösen, zement- oder kunststoffgebundenen Abdichtungsmitteln, Dichtungsbahnen und anderen Dichtstoffen
–
Anwenden von Entrostungs- und Korrosionsschutzverfahren an Bauwerken und Objekten, insbesondere an Brücken, Kränen und Strommasten
–
Herstellen von metallischen Überzügen, insbesondere durch Metallspritzen, Duplex- und Schmelztauchverfahren
–
Durchführung von Ausbauarbeiten, insbesondere Herstellen von Innenflächen aus Putz, Gips, Leichtbaustoffen zur Vorbereitung der Beschichtung
–
Ausführung von Montagearbeiten, insbesondere Aus- und Einbau von Systemelementen
–
Ausführung von Schutzbeschichtungen, insbesondere Brandschutzbeschichtungen und Auskleidungen mit Beschichtungsmitteln
–
Betonschutz- und Instandsetzungsarbeiten
–
Straßenmarkierungsarbeiten
–
Baufugentechnik, insbesondere Anwendung von Systemen und Techniken zur Abdichtung, Instandhaltung und Sanierung von Bauteil-, Dehnungs- und Anschlussfugen an Gebäuden und Objekten im Innen- und Außenbereich, sowie Glasversiegelung
–
Pflegen und Konservieren von Oberflächen
–
Entwerfen und Umsetzen von kommunikativer und dekorativer Gestaltung, insbesondere Schriften, Zeichen, Ornamente, bildliche Darstellungen, Signets und Symbole
–
Ausführung von Lasur- und Beiztechniken
–
Ausführung von Blattmetall- und Bronzetechniken
–
Ausführung von Fassmal- und Verzierungstechniken, Dekorationsmalerei, Schmuck- und Imitationstechniken
–
Ausführung von Sgraffito, Stuckmarmor, Stucculustro und sonstiger Putzgestaltung einschließlich der Verarbeitung von Steinersatzmassen und Beton
–
Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, insbesondere Konservierung, Restaurierung, Rekonstruktion und Konsolidierung
–
Ausführung von Instandhaltungsmaßnahmen an Bauwerken und Objekten
–
Auf- und Abbauen von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie von Arbeitsbühnen