Gesetze / Rechtsnormen des Entgelttarifvertrags für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

TVMindestlohn VFlughSiK 4

Anhang (zu § 2 der Anlage) Auszug aus der Anlage 1 zum Entgelttarifvertrag für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 8. April 2025

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 334, S. 5)

Stundenentgelte ab dem 1. Mai 2025

EntgeltgruppeStundenentgelt in €
Entgeltgruppe II23,09
Entgeltgruppe III
Alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind21,24
Entgeltgruppe IV17,21

Stundenentgelte ab dem 1. April 2026

EntgeltgruppeStundenentgelt in €
Entgeltgruppe II24,09
Entgeltgruppe III
Alle Flughäfen und für Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind22,24
Entgeltgruppe IV18,21

[Die Entgeltgruppen I, III bei Tätigkeiten außerhalb der Flughäfen und der Flächen auf dem Betriebsgelände der Flughäfen, die in Verantwortung der Flughafenbetreiber zugangskontrolliert sind, und V sind von der Verordnung ausgenommen und daher nicht abgedruckt.]

§ 11