Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
TWirtAusbV 2005§ 7 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
TWirtAusbV 2005Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.