Gesetze / Tabaksteuerverordnung
TabStV 2010§ 41 Beipack
Packungen mit Zigarren oder Zigarillos sowie Packungen mit Zigarren und Zigarillos dürfen Zigarrenspitzen von geringem Wert enthalten.
Gesetze / Tabaksteuerverordnung
TabStV 2010Packungen mit Zigarren oder Zigarillos sowie Packungen mit Zigarren und Zigarillos dürfen Zigarrenspitzen von geringem Wert enthalten.