Gesetze / Gesetz zur Verlängerung der Befristung von Vorschriften nach den Terrorismusbekämpfungsgesetzen

TerrBekGeBefrVerlG

Art 6 Einschränkung eines Grundrechts

Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe des Artikels 1 eingeschränkt.

Art 5 Art 7