Gesetze / Textil- und Modenäherausbildungsverordnung

TexModNäherAusbV

§ 19 Evaluierung

Bis spätestens 30. September 2020 hat eine Evaluierung dieser Verordnung zu erfolgen, in der insbesondere der Verbleib der Absolventinnen und Absolventen untersucht werden soll.

§ 18 § 20