Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
TexRAusbV 2002§ 5 Ausbildungsplan
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin
TexRAusbV 2002Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.