Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin

TextLabAusbV 2003

§ 4 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 3 § 5