Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
TextilGestAusbV§ 2 Dauer der Berufsausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
TextilGestAusbVDie Ausbildung dauert drei Jahre.