Gesetze / TfV / Änderungen

Änderungen im TfV

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

06.06.2024

§ 20 Ordnungswidrigkeiten

09.01.2024

§ 19 Kontrollen durch die zuständige Behörde

01.01.2024

§ 1 Geltungsbereich · § 2 Begriffsbestimmungen · § 3 Fahrberechtigung · § 5 Voraussetzungen · § 6 Ausbildung · § 7 Prüfungen · § 7a Grundsätze für Prüfungen · § 9 Ausstellung der Zusatzbescheinigung · § 10 Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen · § 11 Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen und Untersuchungen · § 12 Überwachung der Triebfahrzeugführer; Unterrichtungspflichten · § 13 Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses · § 14 Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für Triebfahrzeugführer · § 14a Antrag auf Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für Triebfahrzeugführer; Antrag auf Verlängerung oder Änderung der Anerkennung · § 14b Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für Triebfahrzeugführer · § 14c Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für den Teilbereich infrastrukturbezogene Fachkenntnisse · § 14d Anerkennung als Ausbilder oder als Ausbildungsstelle für sonstiges, mit sicherheitsrelevanten betrieblichen Aufgaben betrautes Eisenbahnpersonal · § 15 Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfer oder als Prüfstelle für Triebfahrzeugführer · § 15a Antrag auf Anerkennung als Prüfer oder als Prüfstelle für Triebfahrzeugführer; Antrag auf Verlängerung oder Änderung der Anerkennung · § 15b Anerkennung als Prüfer oder als Prüfstelle für Triebfahrzeugführer · § 15c Anerkennung als Prüfer oder als Prüfstelle für den Teilbereich infrastrukturbezogene Fachkenntnisse · § 16 Voraussetzungen für die Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2 · § 16a Antrag auf Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2; Antrag auf Verlängerung · § 16b Befristung und Verlängerung der Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2 · § 17 Gemeinsame Bestimmungen für die Anerkennung von Personen und Stellen · § 18 Gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung · § 19 Kontrollen durch die zuständige Behörde · § 19a Aussetzung und Entziehung eines Triebfahrzeugführerscheins · § 19b Maßnahmen bei Wegfall der Voraussetzungen für die Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins mit Auslandsbezug · § 19c Weitere Maßnahmen der zuständigen Behörde · § 20 Ordnungswidrigkeiten · § 21 Übergangsvorschriften · § 22 Anwendungsbestimmungen

10.12.2019

§ 1 Geltungsbereich · § 21 Übergangsvorschriften