Gesetze / Thermometermacher-Ausbildungsverordnung

ThermMAusbV

§ 3 Ausbildungsdauer, Fachrichtungen

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Thermometerblasen und
2.
Thermometerjustieren

gewählt werden.

§ 2 § 4