Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Brandenburgische Tierhaltungskennzeichnungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung
TierHaltKennzGZV§ 1
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist die zuständige Behörde für die Durchführung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes vom 17. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 220). Es ist auch sachlich zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 38 Absatz 1 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, soweit es für die Durchführung der dort genannten Vorschriften zuständig ist.