Gesetze / Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
TierNebG§ 17 Bekanntmachungen
Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.
Gesetze / Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz
TierNebGRechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.