Gesetze / Tierschutzkommissions-Verordnung

TierSchKomV

§ 2 Zusammensetzung

Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an:
vier Sachverständige überregionaler Tierschutzverbände,
ein Sachverständiger eines überregionalen Tierhalterverbandes,
ein Sachverständiger der Deutschen Forschungsgemeinschaft,
je ein Wissenschaftler aus dem Bereich

der Geisteswissenschaften,der Verhaltenskunde,der Tierhaltung,der biomedizinischen Grundlagenforschung,der Medizin undder Veterinärmedizin.
§ 1 § 3