Gesetze / Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung
TierSeuchErEinfV§ 1a
Das innergemeinschaftliche Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten (Verbringen) und die Einfuhr von Tierseuchenerregern sind verboten.
Gesetze / Tierseuchenerreger-Einfuhrverordnung
TierSeuchErEinfVDas innergemeinschaftliche Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten (Verbringen) und die Einfuhr von Tierseuchenerregern sind verboten.