Gesetze / TierSeuchMeldV · BGBl. I 2026, Nr. 61

Verordnung über die Meldung von Seuchen bei Tieren

13 Normen · ausgefertigt 10.03.2026 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  2. § 1 Zweck der Verordnung
  3. § 2 Begriffsbestimmungen
  4. Abschnitt 2 · Meldung an die zuständige Behörde
  5. § 3 Allgemeine Meldepflicht
  6. § 4 Zusätzliche Meldepflicht für Leiter von Untersuchungs- und Forschungseinrichtungen und Tierärzte
  7. § 5 Inhalt der Meldung nach § 3
  8. § 6 Inhalt der Meldung nach § 4
  9. § 7 Formfreiheit der Meldung
  10. Abschnitt 3 · Mitteilung an das Bundesministerium
  11. § 8 Mitteilungspflicht und amtliche Bestätigung
  12. § 9 Inhalt der Mitteilung
  13. § 10 Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
  14. § 11 Form der Mitteilung
  15. Abschnitt 4 · Nähere Bestimmung meldepflichtiger Seuchen im Tiergesundheitsgesetz
  16. § 12 Bestimmung der Seuchen nach § 4 Absatz 2 des Tiergesundheitsgesetzes
  17. Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten
  18. § 13 Ordnungswidrigkeiten
  19. Anlage 1 Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
  20. Anlage 2 Weitere Seuchen, die nach § 3 zu melden sind
  21. Anlage 3 Seuchen, die nach § 4 zu melden sind
  22. Anlage 4 Weitere Seuchen, die nach § 4 zu melden sind