Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
TierpflAusbV 2003§ 5 Ausbildungsplan
Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin
TierpflAusbV 2003Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.