Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin

TierpflAusbV 2003

§ 5 Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

§ 4 § 6