Gesetze / Tierwirtmeisterprüfungsverordnung
TierwMeistPrV§ 2 Fachrichtung
Der Prüfling kann zwischen den Fachrichtungen
1.
Rinderhaltung,
2.
Schweinehaltung,
3.
Geflügelhaltung,
4.
Schäferei oder
5.
Imkerei
wählen.
Gesetze / Tierwirtmeisterprüfungsverordnung
TierwMeistPrVDer Prüfling kann zwischen den Fachrichtungen
wählen.