Gesetze / TourKfmAusbV · BGBl I 2005, 794
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit
11 Normen · ausgefertigt 18.03.2005 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Ausbildungsdauer
- § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
- § 4 Struktur der Berufsausbildung
- § 5 Ausbildungsberufsbild
- § 6 Ausbildungsrahmenplan
- § 7 Ausbildungsplan
- § 8 Berichtsheft
- § 9 Zwischenprüfung
- § 10 Abschlussprüfung
- § 11 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Sachliche Gliederung -
- Anlage 2 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -