Gesetze / TourKfmAusbV · BGBl I 2005, 794

Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit

11 Normen · ausgefertigt 18.03.2005 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Ausbildungsdauer
  4. § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
  5. § 4 Struktur der Berufsausbildung
  6. § 5 Ausbildungsberufsbild
  7. § 6 Ausbildungsrahmenplan
  8. § 7 Ausbildungsplan
  9. § 8 Berichtsheft
  10. § 9 Zwischenprüfung
  11. § 10 Abschlussprüfung
  12. § 11 Inkrafttreten
  13. Anlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Sachliche Gliederung -
  14. Anlage 2 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Zeitliche Gliederung -