Gesetze / Transparenzregistergebührenverordnung
TrGebV 2020§ 1 Gebührenerhebung
Die registerführende Stelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach Abschnitt 4 des Geldwäschegesetzes Gebühren nach der Anlage (Gebührenverzeichnis).