Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln
TrainerV§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.