Gesetze / Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch der Trainerakademie Köln

TrainerV

§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden

Die Auszubildenden an der in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätte erhalten Ausbildungsförderung wie Studierende an Akademien.

§ 1 § 3