Gesetze / Treuhandgesetz
TreuhG§ 18
Geschäftsjahr der gemäß § 11 Abs. 2 entstandenen Kapitalgesellschaften ist das Kalenderjahr.
Gesetze / Treuhandgesetz
TreuhGGeschäftsjahr der gemäß § 11 Abs. 2 entstandenen Kapitalgesellschaften ist das Kalenderjahr.